Am 21. Januar 2019 um 12:19 Uhr meldete E., Eigentümer der Liegenschaft an der Y.gasse […] in Q., dass Rauch aus einer Wohnung im 3. oder 4. Stock kommen würde. Die Feuerwehr wurde unmittelbar aufgeboten, welche bei Eintreffen der Polizei bereits mit den Löscharbeiten beschäftigt war (act. 15 f.). Als Ursache des Brandes konnte eine nicht abgestellte Herdplatte in der Wohnung der Beschuldigten eruiert werden. Gemäss dem Fachbericht der Kantonspolizei Aargau vom 18. Februar 2019 konnte von den erstintervenierten Feuerwehrkräften in Erfahrung gebracht werden, dass der linke Drehschalter des Herds eingeschaltet gewesen sei.