3.4. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 21. Januar 2022 wurden die Beschuldigte und der Kommandant der Feuerwehr Q., C., als Zeuge befragt. Im Anschluss an die Berufungsverhandlung beschloss das Obergericht, das Beweisverfahren wieder zu eröffnen und einen zusätzlichen Zeugen einzuvernehmen. 3.5. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 8. Februar 2022 wurde D., Mitglied der Feuerwehr Q., als weiterer Zeuge befragt. Das Obergericht zieht in Erwägung: