Die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung kann zu einem späteren Zeitpunkt von der kostenfälligen Beschuldigten zurückgefordert werden, sofern es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2.2. Gegen dieses ihr am 25. März 2020 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete die Beschuldigte am 6. April 2020 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 19. Januar 2021 zugestellt. 3. 3.1. Am 8. Februar 2021 reichte die Beschuldigte die Berufungserklärung mit folgenden Anträgen ein: