4. Die Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'200.00 sowie den Auslagen von CHF 47.70 insgesamt CHF 1'247.70, zu bezahlen. 5. Die Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 900.00 zu bezahlen. 6. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger der Beschuldigten MLaw Lukas Fischer, […] die richterlich auf CHF 3'888.85 (inkl. MwSt. von CHF 278.05) festgesetzte Entschädigung auszurichten.