6. Die Schadenersatzforderung in der Höhe von CHF 6'042.50 folgender Zivilpartei wird auf den Zivilweg verwiesen: - B. 1.2. Gegen diesen ihr am 6. Juni 2019 zugestellten Strafbefehl erhob die Beschuldigte am 7. Juni 2019 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt in der Folge am Strafbefehl fest und überwies diesen samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg. 2. 2.1. Am 9. März 2020 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg statt. Gleichentags erkannte der Gerichtspräsident: