Vorgehen: Die Beschuldigte stellte eine Herdplatte beim Verlassen der Wohnung nicht ab. Die dadurch entstandene Hitzeentwicklung entzündete das angrenzende Holz der Küchenkombination. Die ausgerückte Feuerwehr konnte den Brand löschen. Die Küche musste aufgrund möglicher Brandherde teilweise herausgerissen werden. Durch den Brand entstand am ein Sachschaden in der Höhe von CHF 21'900.00.