Insbesondere, da für das Aktenstudium des begründeten Obergerichtsurteils sowie die Nachbesprechung mit der Beschuldigten ein weiterer Aufwand von einer Stunde und 30 Minuten geltend gemacht wird (vgl. Leistung vom 28. Januar 2022). Demnach ist für die Berufungsverhandlung ein Aufwand von einer Stunde und 30 Minuten zu entschädigen. Gesamthaft ergibt sich somit ein angemessener Aufwand von 15 Stunden und 35 Minuten, woraus zuzüglich der Spesen von Fr. 129.20 und der Mehrwertsteuer eine Entschädigung von gerundet Fr. 3'500.00 resultiert.