Die effektive Verhandlungszeit betrug eine Stunde und 10 Minuten. Unter Berücksichtigung, dass mit der Beschuldigten bereits am Tag vor der Berufungsverhandlung eine einstündige Besprechung stattfand, ist ein Aufwand von 50 Minuten für die Vor- und Nachbesprechung übersetzt. Für die Besprechung des mündlich eröffneten Urteils des Obergerichts erscheint ein Aufwand von 20 Minuten angebracht. Insbesondere, da für das Aktenstudium des begründeten Obergerichtsurteils sowie die Nachbesprechung mit der Beschuldigten ein weiterer Aufwand von einer Stunde und 30 Minuten geltend gemacht wird (vgl. Leistung vom 28. Januar 2022).