6.2.2. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 18. Januar 2022 reichte die amtliche Verteidigerin eine Kostennote ein und ersuchte mithin für einen Aufwand von 19 Stunden und 20 Minuten um Ausrichtung einer Entschädigung von Fr. 4'303.55. Die amtliche Verteidigerin macht in ihrer Kostennote für die knapp vierseitige Berufungserklärung insgesamt einen Aufwand von einer Stunde und 45 Minuten geltend. Die Berufungserklärung beinhaltet lediglich die gestellten Berufungsanträge ohne inhaltliche Ausführungen oder materielle, rechtliche Begründungen. Der geltend gemachte Aufwand für die Berufungserklärung erweist sich daher als übersetzt und ist auf 45 Minuten zu reduzieren.