Trotz der Vorstrafen ist davon auszugehen und zu erwarten, dass die Beschuldigte aus ihren Fehlern gelernt hat und sich künftig wohl verhält. Die lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz von über 23 Jahren ist ihr zudem zu Gute zu halten. Auch hat sich die Beschuldigte seit der letzten Betrugshandlung im November 2017 wohl verhalten und sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen.