Im Übrigen hat die Beschuldigte die durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verhängte Busse bezahlt (Protokoll Hauptverhandlung S. 4). Die bisherigen Gesetzesverstösse vermögen an der guten Legalprognose daher nichts zu ändern. Des Weiteren zeigte sich die Beschuldigte im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens reuig, einsichtig und kooperativ. Sie hat bereits damit begonnen, den verursachten Schaden zurückzubezahlen (Beilage 2 Berufungsbegründung; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Dass sie aufgrund ihrer finanziellen Situation und der Lohnpfändung (Beilage 6 Berufungsverhandlung) noch nicht den ganzen Schaden begleichen konnte, darf ihr nicht zu Ungunsten ausgelegt werden.