hatte die Beschuldigte die AdvP-Formulare für die Monate Mai 2017 bis November 2017 bereits wahrheitswidrig ausgefüllt und die unrechtmässigen Arbeitslosengelder bezogen. Von einer "erneuten Delinquenz" in gleicher Art und Weise im eigentlichen Sinn ist daher nicht auszugehen. Zum anderen beteuert die Beschuldigte, dass ihr damaliger Freund die Formulare wahrheitswidrig ausgefüllt habe und sie nichts damit zu tun gehabt habe (Protokoll Hauptverhandlung S. 4; Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Im Übrigen hat die Beschuldigte die durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verhängte Busse bezahlt (Protokoll Hauptverhandlung S. 4).