Betrug zu Lasten der Arbeitslosenversicherung stellt einen wesentlichen Eingriff in die Interessen der Schweizer Sozialwerke als eine Grundlage für die Wahrung des sozialen Friedens und damit ein wichtiges Rechtsgut dar. Mit der Vorinstanz besteht ein hohes öffentliches Interesse am Funktionieren der Sozialwerke und der sozialen Solidarität (Urteil E. 5.4.3). Von der Beschuldigten geht im konkreten Fall jedoch keine erhöhte Gefahr für die innere Sicherheit der Schweiz aus.