5.3.2. Die Beschuldigte wird wegen mehrfachen Betrugs schuldig gesprochen, weil sie in sieben Fällen durch falsche Angaben auf den AdvP-Formularen unrechtmässig Taggelder der Arbeitslosenkasse erhältlich gemacht hat. Der strafrechtlich relevante Schaden belief sich gesamthaft auf Fr. 11'412.55 (act. 100). Für diese Straftaten wird die Beschuldigte mit 80 Tagessätzen Geldstrafe und einer Verbindungsbusse bestraft, wobei ihr aufgrund einer guten Prognose der bedingte Strafvollzug gewährt wird. Ihr Tatverschulden liegt im leichten Bereich (vgl. E. 4.4.3 f.).