insbesondere die ausgefällte Strafe, die Art der begangenen Straftat und eine erhebliche Rückfallgefahr (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_209/2018 vom 23. November 2018 E. 3.3.2 f.). Nach der gesetzlichen Systematik ist die obligatorische Landesverweisung anzuordnen, wenn die Katalogtat einen Schweregrad erreicht, so dass die Landesverweisung zur Wahrung der inneren Sicherheit notwendig erscheint.