Zu ihrem Heimatland Bulgarien hat die Beschuldigte keine engen familiären oder sozialen Verbindungen. Zu ihrem Sohn aus erster Ehe hat die Beschuldigte keinen Kontakt mehr. Sie weiss auch nicht, ob er noch in Bulgarien lebt (Protokoll Hauptverhandlung S. 5 f.). Ob ihre Eltern in Bulgarien noch leben oder wo sich ihr Bruder aufhält, weiss die Beschuldigte ebenfalls nicht. Sie habe keinen Kontakt zu ihnen. Das letzte Mal habe sie ihre Eltern gesehen, als sie 2005 in Bulgarien gewesen sei. Seither habe sie Bulgarien nie mehr besucht (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 ff.). Auch wenn die Beschuldigte seit mehreren Jahren in der Schweiz und im deutschsprachigen Raum lebt und wohl vorwiegend