5.2.2. Die heute 54-jährige Beschuldigte ist am tt.mm.1998 in die Schweiz eingereist (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Sie lebt somit seit über 23 Jahren in der Schweiz. Ihr Heimatland Bulgarien hat sie mit 21 Jahren verlassen. Die Beschuldigte hat zwar bislang etwa gleichviele Jahre ihres Lebens in der Schweiz wie in ihrem Heimatland verbracht. Die prägenden Kinder- und Jugendjahre inklusive Schulzeit verbrachte sie hingegen in Bulgarien, wo sie auch eine Servicefachschule absolvierte (Protokoll Hauptverhandlung S. 4). Ob ein Härtefall vorliegt nach Art.