4.5.2. Die Beschuldigte arbeitet als temporär Angestellte für die F. (Beilagen 3 - 5 Berufungsverhandlung). Ihr Nettoeinkommen schwankt zwischen Fr. 2'500.00 und Fr. 4'000.00 monatlich (Plädoyer Berufungsverhandlung S. 2). Aufgrund der vorhandenen Schulden (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5) unterliegt die Beschuldigte indes einer Lohnpfändung (Beilage 6 Berufungsverhandlung), weshalb eine Tagessatzhöhe von Fr. 30.00 angemessen ist. Die Geldstrafe beläuft sich somit auf Fr. 2'400.00 (80 Tagessätze x Fr. 30.00).