4.4.6. Die für den mehrfachen Betrug festgelegte Geldstrafe ist in Anwendung des Asperationsprinzips um die Grundstrafe (Strafbefehl vom 30. Januar 2019, 20 Tagessätze) angemessen zu erhöhen, wobei sodann die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe von der Strafe für die neu zu beurteilenden Delikte abzuziehen ist (vgl. E. 4.4.1).