unterdrückte jedoch, dass sie bei mehr als nur einem Arbeitgeber angestellt war. Angemessen erscheint eine Strafe von 60 Tagessätzen (4 x 15 Tagessätze). Die Strafe ist zufolge Asperation um weitere 40 Tagessätze auf 90 Tagessätze zu erhöhen. Die Deliktssummen der Betrugshandlungen für die Monate August 2017 und November 2017 sind vergleichsweise geringer. Die Vorgehensweise war indes die gleiche. Es rechtfertigt sich, für diese beiden Betrugshandlungen eine Strafe von 20 Tagessätzen (2 x 10 Tagessätze) festzulegen. Infolge Asperation ist die Geldstrafe um 10 Tagessätze auf insgesamt 100 Tagessätze zu erhöhen.