4.3.2. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 30. Januar 2019 wurde die Beschuldigte wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Art. 105 AVIG) rechtskräftig zu einer bedingten - 14 -