Formularen vom 23. Juni 2017, 8. August 2017, 25. August 2017, 27. September 2017, 26. Oktober 2017 und 22. November 2017 jeweils die Frage 1, ob sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet habe, mit "Nein" beantwortet (act. 87 ff.). Die Beschuldigte arbeitete jedoch nachweislich in dieser Zeit für verschiedene Unternehmen und erzielte ein dementsprechendes Einkommen (act. 60 ff.).