2.2. Der angeklagte Sachverhalt wird von der Beschuldigten sodann nicht bestritten (act. 144; Protokoll Hauptverhandlung S. 2; Berufungsbegründung Ziff. 2; Protokoll Berufungsverhandlung S. 2) und ist gestützt auf die Akten erstellt. Demnach ist zu prüfen, ob sich die Beschuldigte durch die falschen bzw. fehlenden Angaben auf den AdvP-Formularen für die Monate Mai 2017 bis November 2017 des mehrfachen Betrugs strafbar gemacht habe.