Januar 2018 bis März 2018 weiterhin einen zu hohen Betrag der Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt worden. Durch diese Falschangaben habe die Beschuldigte in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht die Arbeitslosenkasse getäuscht und zu deren Lasten unrechtmässige Leistungen in der Gesamthöhe von Fr. 11'412.55 erzielt (act. 165 f.).