2. 2.1. 2.1.1. Der Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift vorgeworfen, am 10. Juni 2017 das Formular "Angaben der versicherten Person" (AdvP) für den Monat Mai 2017 wahrheitswidrig ausgefüllt und die Frage 1 "Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?" bejaht und angegeben zu haben, in der Zeit vom 1. Mai 2017 bis 31. Mai 2017 im B. gearbeitet zu haben. Sie habe jedoch nicht angegeben, dass sie neben dieser Tätigkeit im Monat Mai 2017 zusätzlich für die C. gearbeitet und dort ebenfalls ein Einkommen erzielt habe.