1. 1.1. Die Berufung richtet sich gegen das Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau vom 1. Dezember 2020, mit welchem die Beschuldigte des mehrfachen Betrugs schuldig gesprochen und als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 30. Januar 2019 zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 80.00, Probezeit drei Jahre, sowie einer Busse von Fr. 1'600.00, Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage, verurteilt wurde. Zudem wurde die Beschuldigte für fünf Jahre des Landes verwiesen.