Die Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 6'605.50 (inkl. Fr. 472.25 MWSt.) werden einstweilen von der Gerichtskasse bezahlt. Die Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 8. Der amtlichen Verteidigerin der Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 6'605.50 (inkl. Fr. 472.25 MWSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen."