Die Beschuldigte füllte am 10. Juni 2017 das Formular "Angaben der versicherten Person" (AdvP) für den Monat Mai 2017 aus und bejahte die Frage 1 „Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?“ und gab an, in der Zeit vom 1. Mai 2017 bis 31. Mai 2017 im B. gearbeitet zu haben. Die Beschuldigte unterliess es jedoch bei der Frage 1 anzugeben, dass sie neben ihrer Tätigkeit für das B. im Monat Mai 2017 zusätzlich für die C. tätig war und dort ebenfalls ein Einkommen erzielte.