Weiter ist der Aufwand für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung auf die effektive Dauer von 1.5 Stunden (statt 3 Stunden) zu kürzen. Für die Nachbesprechung mit dem Beschuldigten und den Abschluss des Falles erscheint, zusätzlich zum in der Kostennote geltend gemachten Aufwand, in Anbetracht der vollumfänglichen Abweisung ein Aufwand von 0.75 Stunden angemessen. Somit ergibt sich ein gesamthaft um 15.45 Stunden reduzierter Aufwand von 28.55 Stunden. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 106.30 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von gerundet Fr. 6'265.00 resultiert. - 25 -