Weiter erscheint der Aufwand im Zusammenhang mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Baden vom 30. November 2021 betreffend Verlängerung der Sicherheitshaft von 8.6 Stunden bzw. des Haftentlassungsgesuchs vom 17. Februar 2022 von 3.6 Stunden, gesamthaft 12.2 Stunden inkl. der jeweiligen Stellungahmen, überhöht und ist um 3 Stunden zu kürzen, zumal im Haftentlassungsgesuch (insbesondere betreffend Dauer der Haft) teilweise dieselben Argumente wie bereits in der Beschwerde vorgebracht wurden.