Der amtliche Verteidiger hat den Beschuldigten ein Mal besucht (2.4 Stunden), mit ihm zahlreiche Korrespondenzen geführt (total 4.8 Stunden) sowie zahlreiche Male mit ihm telefoniert (total 7.4 Stunden), womit sich ein Total von 14.6 Stunden für Kontakte mit dem Beschuldigten ergibt. Auch in Anbetracht des besonderen psychischen Zustandes des Beschuldigten und dem damit zugestandenermassen erhöhten erforderlichen Aufwand, erscheint dieser - 24 -