Er sei zwar bisher nicht körperlich gewalttätig in Erscheinung getreten, aufgrund seiner inneren Überzeugung falsch verstanden und ungerecht behandelt zu werden sowie seiner Defizite im Bereich der Impulskontrolle und Emotionsregulation müsse schon heute und insbesondere beim Fortschreiten der Krankheit von einer schweren Fremdgefährdung von Personen ausgegangen werden, von denen er sich missverstanden oder ungerecht behandelt fühle. Mit der angeordneten elektiven Behandlung dürfe laut dem Gutachter Dr. I. damit gerechnet werden, dass es zu einer Abnahme des Wahns und einer Verbesserung der Affektivität kommen werde (siehe Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 30. Mai 2022 S. 2 ff.).