Die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. Mai 2022 gegen diese elektive Behandlung (mit Risperidon bzw. Handelsname Risperdal Consta, 50 mg Wiederholung alle 14 Tage) wurde mit Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 30. Mai 2022 abgewiesen und eine solche elektive Behandlung bestätigt. Diesem Entscheid des Verwaltungsgerichts ist zu entnehmen, dass nach Einschätzung von H., Chefarzt und Zentrumsleiter der Klinik L., als auch von Gutachter Dr. I. dem Beschuldigten die Einsicht in seine Krankheit und seine Behandlungsbedürftigkeit fehle.