Ansätze wie namentlich eine paranoide Persönlichkeit mit Hang zu Feindseligkeit, Schuldzuweisungen und Eifersucht usw. seien in der Grundpersönlichkeit schon verankert und würden wahrscheinlich übrigbleiben. Verbesserungen seien jedoch immer möglich und mit Teilerfolgen und einer gewissen Entschärfung könne man rechnen. Dies aber nur solange der Beschuldigte in der Behandlung bleibe, es bräuchte dafür wohl eine Depotmedikation. Im heutigen Zeitpunkt müssten die Erfolgsaussichten offengelassen werden (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7 ff.).