3.3.3.2. Auch die Eignung einer stationären Massnahme, um solchen weiteren Taten zu begegnen, ist – zumindest in begrenztem Umfang – zu bejahen. Gemäss dem Gutachten würde gegen eine paranoide Störung eine konsequente antipsychotische respektive neuroleptische Behandlung helfen, welche zumindest die Wahndynamik vermindern könnte, so dass der Beschuldigte durch seine Wahnvorstellungen nicht mehr derart mitgerissen würde, dass es zu Grenzüberschreitungen komme. In gewissen Fällen lasse sich die Wahnideen auch ganz auflösen, was bei der vorliegenden Chronifizierungstendenz aber nicht auf der Hand liege (UA act.