Es gehöre zum Krankheitsbild, dass der Beschuldigte seinen Hass auf einzelne Personen lenke. Zwar würden die Drohungen des Beschuldigten in ihrer Grausamkeit auch einen Faktor von Inszenierung und Theatralik enthalten. Ein Warnzeichen sei jedoch, dass er sich in Zuständen der Erregung und Wut selbst bereits Knochen gebrochen habe, wenn er Gewalt gegen Gegenstände ausgeübt habe. Dies deute auf eine Ungebremstheit und Skrupellosigkeit hin.