Erfahrung, dass bei stalkingartigem Verhalten statistisch gesehen zumindest ca. 20% der Täter zu physischer Gewalt übergingen. Bei zuvor bestandener intimer Beziehung könne dieses Risiko bis zu 50% betragen (UA act. 800). Eine gewaltsame Eskalation bei ungenügender Behandlung sei «nicht undenkbar», zumal der Beschuldigte offensichtlich durch ein wahnhaft verzerrtes und extrem egozentrisches Rechtsverständnis getrieben werde (GA act. 803).