Gewalttätige Übergriffe aus akuten Konfliktsituationen heraus seien dagegen mit Blick auf die schwache Impulskontrolle des Beschuldigten keineswegs ausgeschlossen, zumindest solange er sich in diesem «paranoiden Zustand» befinde. Angesichts der grossen Wissenslücken bezüglich der Vorgeschichte – bzw. auch den Hinweisen auf frühere Tätlichkeiten ohne strafrechtliche Konsequenzen (GA act. 786) – sei dies jedoch keine gut gesicherte Annahme, so dass vom aktuellen Wissenstand her eine persistierende Gefährdung der besagten Zielpersonen durch aggressive Aktionen (wenngleich nicht gerade zwingend im Sinne von grausamen Tötungen) angenommen werden müsse (UA act. 799). Es gelte die allgemeine