Dr. med. C., führte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, dass er seine Diagnose, welche bereits im Tatzeitpunkt galt, für den aktuellen Zeitpunkt aufrechterhalte und bestätige. Es zeige sich der genau gleiche Zustand wie vor eineinhalb Jahren, es sei im Hinblick auf Krankheitseinsicht und die Fähigkeit, sich in eine Behandlung einzufügen, «keinen Millimeter vorwärtsgegangen». Jedoch könne er die Diagnose der Schizophrenie noch immer nicht gesichert stellen. Es fehle das erkennbare Element der Schizophrenie, dass sich beim Beschuldigten etwas fragmentiere oder auflöse, was die Wahrnehmung des «Ichs» betreffe.