ausgeschlossen. Somit hat es mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen sein Bewenden. Anzupassen ist jedoch die Höhe des Tagessatzes. Der Beschuldigte befindet sich seit 2020 in Untersuchungshaft. Er verfügt somit über kein Erwerbseinkommen. Wie zu zeigen sein wird, ist zudem eine stationäre Massnahme anzuordnen. Unter diesen Umständen ist die Tagessatzhöhe auf das Minimum von Fr. 10.00 festzulegen (Art. 34 Abs. 2 StGB).