Im psychiatrischen Gutachten von Dr. med. C. vom 8. März 2021 (UA act. 761 ff.) wird festgestellt, dass der Beschuldigte ein paranoides Zustandsbild zeige, welches sowohl einer «anhaltenden wahnhaften Störung», welche sich auf dem Boden einer paranoiden Persönlichkeitsstörung entwickelt habe, als auch einer symptomarm verlaufenden paranoiden Schizophrenie entsprechen könnte. Die gesamte bisher gezeigte Symptomatik gehe tendenziell über die Diagnose einer anhaltenden wahnhaften Störung hinaus, ohne allerdings die Kriterien einer (paranoiden) Schizophrenie vollumfänglich zu erfüllen (UA act.