Weiter habe er an E. am 19. November 2020 eine Sprachnachricht gesendet, in der er ausgeführt habe, dass sein ehemaliger Chef, F., erschossen werden müsse (Anklageziffer 1.2). Schliesslich habe er seiner Mutter, G., insbesondere am 18. Oktober 2020 zwei Sprachnachrichten gesendet, in denen er angedroht habe, sie zu erschiessen und es würde «klöpfen», wenn irgendwas passieren sollte, bzw. dass «sie alle» (gemeint sie und die beiden anderen Söhne, sprich die Brüder des Beschuldigten) von ihm erschossen werden würden (Anklageziffer 1.3). Sämtliche Personen hätten sich durch die Drohungen in Angst versetzt gefühlt und befürchtet, der Beschuldigte könnte seine Drohungen wahrmachen.