1.2. 1.2.1. Dem Beschuldigten wird in tatsächlicher Hinsicht zusammengefasst vorgeworfen, mittels Sprachnachrichten mehrfach Drohungen ausgesprochen zu haben (Anklageziffer 1). Dies einerseits mit zwei Sprachnachrichten vom 2. August 2020 an seine ehemalige Freundin, D., in denen er im Wesentlichen angedroht habe, deren Mutter mit dem schärfsten Messer aufzuschlitzen und ihr die Innereien heraus zu reissen bzw. diese auf die bestialischste Art aus dem Verkehr zu ziehen (Anklageziffer 1.1). Weiter habe er an E. am 19. November 2020 eine Sprachnachricht gesendet, in der er ausgeführt habe, dass sein ehemaliger Chef, F., erschossen werden müsse (Anklageziffer 1.2).