den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden und den Kosten für die Gutachten Fr. 23'307.50 den Spesen Fr. 294.60 Total Fr. 42'431.70 7.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss Dispositiv-Ziff. 7.1., lit. a) und lit. b) sowie die Kosten gemäss Dispositiv-Ziff. 7.1. lit. d und lit. e im Gesamtbetrag von Fr. 30'952.10 auferlegt.