Was die Höhe der erstinstanzlichen Verfahrenskosten betrifft, so können dem Beschuldigten mangels einer gesetzlichen Grundlage keine zusätzlichen Spesen für die schriftliche Urteilsbegründung auferlegt werden, worauf die Vorinstanz schon mehrfach hingewiesen worden ist. Bei einer mangelnden gesetzlichen Grundlage gilt dies selbstredend auch für eine Erhöhung der Gerichtsgebühr für die schriftliche Urteilsbegründung von Fr. 4'500.00 auf Fr. 7'500.00, mithin einer Erhöhung von 2/3 bzw. von Fr. 3'000.00. Bund und Kantone regeln die Berechnung der Verfahrenskosten und legen die Gebühren fest (Art. 424 Abs. 1 StPO).