Staatsanwaltschaft sowie die Erwägungen des vorinstanzlichen Urteils verweisen. Entsprechend geringer erweist sich der notwendige Aufwand. Die für die Berufungsverhandlung inklusive Anreise geltend gemachten 5 Stunden 25 Minuten sind unter Berücksichtigung der effektiven Dauer der Verhandlung samt Weg um 2 Stunden 25 Minuten auf rund 3 Stunden zu reduzieren. Dies ergibt gesamthaft einen um 4 Stunden 40 Minuten reduzierten Aufwand von 11 Stunden 20 Minuten. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 133.00 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 2'600.00 resultiert.