Der Aufwand für die Erstellung der Plädoyernotizen von 160 Minuten ist um 70 Minuten auf 1 ½ Stunden zu kürzen. Es konnte im Wesentlichen nur noch um ein prägnantes Schlussplädoyer mit einer Zusammenfassung bzw. einer Rekapitulation gehen. Entsprechend geringer fällt der notwendige und verhältnismässige Aufwand aus, zumal auf die Einvernahmen nur ad hoc reagiert werden und dies nicht vorbereitet werden konnte. Zu ergänzen ist der Aufwand für die Berufungsverhandlung samt Weg von rund 3 Stunden.