Der Beschuldigte hat mit der Verurteilung wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind Straftaten von erheblicher Schwere begangen, gleichzeitig hochstehende Rechtsgüter verletzt und wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren verurteilt. Mit der Vorinstanz erscheint unter diesen Umständen eine Landeverweisung für die Dauer von 10 Jahren angemessen. Eine Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) ist mit der Vorinstanz (vorinstanzliches Urteil E. III/5) aufgrund der u.a. portugiesischen Staatsangehörigkeit des Beschuldigens nicht vorzunehmen (vgl. Art. 20 N-SIS-Verordnung). - 22 -