Die Vorinstanz hat insgesamt eine Busse von Fr. 1'000.00 ausgesprochen. Diese kann unter keinem Titel herabgesetzt werden. Der Beschuldigte griff C. an die linke Brust, berührte sie an ihrem Unter- und Oberschenkel und griff ihr in die Unterhose. Obwohl die Übergriffe jeweils nur kurz dauerten und der Beschuldigte nach Intervention von C. sofort von ihr abliess, ist sein Verhalten nicht zu bagatellisieren, sondern sind – im Rahmen des Tatbestands der sexuellen Belästigung – als grobe Grenzüberschreitung zu werten. Er nutzte Momente aus, in welchen C. entweder abgelenkt war oder gar schlief.