Insgesamt wirkt sich die Täterkomponente neutral aus. 4.5. Zusammenfassend erscheint dem Obergericht für die mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind eine Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren als dem mittelschweren Verschulden und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten angemessen. Bei diesem Strafmass fällt der (teil-)bedingte Vollzug von vornherein ausser Betracht (Art. 42 und 43 StGB). Die ausgestandene Untersuchungs- sowie Sicherheitshaft und der vorzeitige Strafvollzug von insgesamt 585 Tagen (2. November 2020 bis 9. Juni - 20 -